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Hans Ochßlin aus Gaildorf, wegen Diebstahls im Turm zu Kirchheim gef., jedoch auf vielfach Fürbitte der Leibesstrafe erlassen und auf freien Fuß gesetzt unter der Bedingung, ungefähr eine Stunde im Halseisen auf offenem Markt beim Turm zu stehen und darauf das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen, es auch ohne Erlaubnis nicht wieder zu betreten, leistet auf diese Bedingungen einen Gehorsamseid und schwört U

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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