Junker Georg (Jorg) von Ochsenstein und Abt Erpff von Klingenmünster einigen sich nach Streitigkeiten im Beisein von Michael von Seckingen und Hans Haubecher, Schultheiß zu Billigheim, dass Georg den Abt in das Schloss Landeck einsetzen soll, wie es eine Verschreibung besagt, mit der Bitte, dass Georg sein Leben lang ungehinderten Zugang zur Küche gewährt würde, und weiteren Absprachen bezüglich der Burg. Aufgrund zweier Anlasszettel über weitere Streitigkeiten haben Michael und Hans außerdem folgendes entschieden: 1. Georg soll den Abt bitten, dass er zu seinen Lebzeiten bei dem Lehen "Brünigen" belassen bleiben mag und sich der Abt erst danach des Lehensbriefs gebrauchen mag. 2. Die 2 Gulden Gült und 1 ½ Achtel Hafer einer Pfandschaft soll der Abt dem Junker erlassen. 3. Den Zehnten am Windenberg soll der Junker geben. 4. Für Kosten und Schäden soll der Junker dem Abt bis zu St. Martin [= 11.11.] oder 8 Tage später gen Münster in das Kloster 40 Gulden Gold überantworten und, wenn das nicht geschähe, vom Abt gemahnt werden und dann zwei reisige Knechte mit zwei reisigen Pferden nach Weißenburg oder Landau in die befohlene Herberger zur Bürgschaft schicken. 5. Sollten weitere Streitigkeiten bestehen, sollen der Abt und der Junker je zwei ihrer Mannen oder Freunde bestimmen, die darüber entscheiden sollen.