Abt Johann macht bekannt, dass er nach dem Tod des Wilhelm Mohn dessen Sohn Johann Wilhelm Mohn mit dem Gut vorm Hefel samt allem Zubehör zu Groß-Umstand behandigt hat. Behandigt ist damit auch die Schwester des + Wilhelm Mohn, Katharina Margarete. Sie sollen jährlich die schuldigen Gebühren bezahlen und das Gut nicht versplittern, verwüsten, versetzen, verkaufen oder sonst in andere Hände bringen. Beim Tod eines Behandigten ist eine Kurmut fällig. -Es siegelt der Aussteller, Or., Papiersiegel, Unterschrift.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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