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Hans Bröglin, der Wirt zu Berg, der etlicher Sachen halb in sonderliche Pflicht und Haftung genommen worden ist und in das Gefängnis gekommen ist, schwört bei seiner Entlassung Urfehde.
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Hans Bröglin, der Wirt zu Berg, der etlicher Sachen halb in sonderliche Pflicht und Haftung genommen worden ist und in das Gefängnis gekommen ist, schwört bei seiner Entlassung Urfehde.