Hero Mauritz, Häuptling von Dornum und Wittmund, vereinbart mit dem Fürstbischof von Münster, Heinrich III. von Schwarzburg, die Anwartschaft einer seiner drei Söhne Mauricius, Lutatus und Gerhardus auf die Belehnung mit der Propstei Uttum für den Fall, dass der Propst von Uttum auf die Propstei verzichtet oder stirbt. In die Urkunde ist die Übertragung der Propstei Uttum an eine beliebige Person und der Treueid inseriert. Alle drei Jahre soll eine Abgabe entrichtet werden, deren Höhe sich an vergleichbaren Propsteien orientiert.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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