Agnes Wälhin, eheliche Tochter des Heinz Walh zu Owen, strafbarer Handlungen wegen zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte freigel., schwört U. und verspricht, in keiner Weise, auch nicht auf dem Appellationswege, gegen die württembergische Herrschaft und deren Untertanen vorzugehen und, falls sie Ansprüche gegen dieselben gewänne, diese nur an den zuständigen einheimischen Gerichten geltend zu machen. Außerdem gelobt sie, über den Rhein zu gehen und ihr Leben lang nicht mehr herüberzukommen.