Wolf Murer, seßhaft zu Echterdingen, wegen Bruchs einer früheren U., indem er in Wirtshäusern gespielt und Unfug gegen die Wächter und andere getrieben hatte, erneut zu Stuttgart gef., jedoch auf Fürbitten seiner Freundschaft wieder mit der Auflage freigel., seine frühere, weiterhin in Kraft bleibende Verschreibung zu halten, auch sein Leben lang ohne obrigkeitliche Erlaubnis das Stuttgarter Amt nicht mehr zu verlassen, gelobt unter Eid, diese Artikel zu befolgen, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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