Lienhard Schulthaiß zu Gaisdorf verkauft um drei fl rh der Reichsstadt Schwäbisch Hall drei Kreuzer jährlicher und ewiger Gülte Vorgelds aus seinem nach Lage und Anstößern näher beschriebenen, bisher allodialen Gut, bestehend aus Haus, Hofreite, Scheunen und einzeln aufgeführten Nutzflächen, quittiert den Erhalt des Kaufpreises, überträgt und gewährleistet den Verkaufsgegenstand "als vorgelts vnd stetten kauffs recht ist", verspricht stets pünktliche und vollständige Gültzahlung jeweils auf Martini, außerdem bei künftigen Besitzwechseln "nach vorgelts gewonhait vnd recht" ordentliche Aufgabe und Neupachtung bei einem Handlohn von jeweils einer Maß Wein und räumt für den Fall der Verletzung seiner Vertragspflichten auch namens seiner Erben dem Rat Pfändungsrechte gegen sein Gut bis zur Höhe des entstandenen Schadens ein.