Vor Volmer von Waltringen (Walterinchusen), Richter des Kölner Erzbischofs zu Werl (Werle), und seinem Gericht erklärt die vor Gericht geladene Telike von Retringen (Reterinchusen) eidlich: Lappe von der Röhre (Rure) erhebe den Anspruch auf eine Rente aus dem Hofe zu Retringen in Höhe von zwei alten Tournosen (Tornsche). Sie hätte 16 Jahre auf dem Hof gewohnt und stets diese Rente mit 12 Pfennigen bezahlt. Niemand, weder Lappe noch jemand in seinem Namen habe gefordert, die Rente höher zu bezahlen. Siegelankündigung des Richters. Standgenossen des Gerichts: Seven Col und Steffen Pelzere. Datum 1469 Mai 13 (op saterdach na Godes hemelvort).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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