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Verschiedene Bürger zu Ober- und Untersielmingen und zu Bonlanden sowie Schultheiß und Gericht namens der Gemeinde Obersielmingen bekennen, daß Nikolaus (Class, Niclass) Gaisberg, fürstlicher Rentmeister in Württemberg, als Grundherr und Inhaber des Dorfes Obersielmingen ihnen gen. Güter daselbst um 1 Zelg Korn jährlich mit der Auflage verliehen hat, diese Güter gut zu bauen und die Frucht in gen. Weise in den Kasten nach Obersielmingen abzuliefern, wozu ein oder mehrere Träger eingesetzt werden können. Bei Säumnis werden N. Gaisberg ihre unterpfandsweise eingesetzten Gültgüter zur Verfügung gestellt; Inhaber, die nicht in Obersielmingen wohnen, werden in diesem Fall zum Einlager dorthin befohlen. Beim Verkauf dieser Güter sind Leihens- und Lösens zins, für Weglöse und Handlohn je eine gute Henne zu reichen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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