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Michel Haintz, B. zu Schneberg [?], wegen Körperverletzung zu Kirchheim gef., jedoch wieder freigelassen gegen Bezahlung eines großen Frevels von 13 lb h und der Atzungskosten, schwört U. Haintz hatte sich zu Kirchheim mit Wein volltrunken, sodann zu Dettingen im Wirtshause ohne alle Veranlassung die Wirtin eine Erzhure gescholten und ihr ein Glas ins Gesicht geworfen, dass ihr das Blut herunterlief, und war daraufhin geflohen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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