Verkauf eines städtischen Allmendplatzes zu Weinsberg als Bauplatz an den Gerichtsverwandten Philipp Heinrich Österle gegen Erlegung eines Kanons an die Kellerei Weinsberg, Konzession an Österle zum Weinausschank in seinem außerhalb der Stadt erbauten Haus und Abweisung seines Gesuchs wegen Errichtung einer Privatkelter daselbst.