Kaiser Ludwig der Fromme nimmt auf Bitten des Bischofs Baduradus zu Paderborn die Kirche daselbst in seinen Schutz und befreit sie von aller fremden Jurisdiktion und allen an den kaiserlichen Fiskus zu entrichtenden Abgaben.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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