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Kaiser Ludwig gewährt Rat und Gemeinschaft der Bürger zu Leutkirch auf Bitte Graf Hugos von (Montfort-)Bregenz das Recht, dass niemand sie in irgendeiner Angelegenheit oder wegen Schulden vor den kaiserlichen Hofrichter am kaiserlichen Hof laden oder ziehen darf, sofern nicht dem Kläger das Recht vor ihrem Ammann oder dem zuständigen Richter verweigert wird, und erklärt alle in Zukunft an seinem Hofgericht darüber anhängigen Klagen für ungültig.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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