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Albert [Albrecht II. von Hohenlohe], erwählter und bestätigter Bischof von Würzburg, gibt in lateinischer Sprache für die Geistlichen, in deutscher Sprache für die Laien bekannt, was Professoren der Theologie und des kanonischen Rechts unter seinem Vorgänger Bischof Otto [II. von Wolfskeel] festgelegt haben: Jeder Pfarrangehörige soll mindestens einmal im Jahr seinem Pleban beichten und zur Osterzeit den Leib des Herrn empfangen, wenn er nicht auf Entscheid seines Plebans sich dessen enthalten muß und vom Betreten der Kirche und christlichem Begräbnis ausgeschlossen ist. Doch ist verordnet, daß aus den vier Bettelorden von deren Oberen ausgewählte und dem Diözesanbischof präsentierte Priester Gewalt haben, Beichte zu hören, die vor dem Ortsgeistlichen nicht wiederholt zu werden braucht. Sie haben aber nicht Gewalt zu absolvieren in Fällen, die dem Papst oder Bischof vorbehalten sind.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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