Abt Eucharius, das Kapitel und der Konvent des Benediktinerstifts zu Klingenmünster unterrichten Schultheißen, Gerichte und die Gemeinden zu Schwegenheim (Swechen-), Lingenfeld (Lengenfelt), Heuchelheim (Huchelnheim), Appenhofen (Apenhoven), Oberhochstadt (Oberhohenstat) und Bornheim, dass Kurfürst Philipp von der Pfalz vom Kloster die ochsensteinischen Teile an den Dörfern, die dem Kloster vor Jahren um 3.000 Gulden versetzt worden waren, gelöst und zu seinen Händen genommen hat. Die daraufliegende Gülte von 150 Gulden hat der Pfalzgraf mit 3.000 Gulden abgelöst. Die Aussteller befehlen den Leuten der genannten Dörfer, dem Pfalzgrafen für seinen Teil zu huldigen und aufzuwarten, und sagen sie ihrer Eide und Gelübde dem Kloster Klingenmünster gegenüber ledig, sobald dies getan ist. Eucharius kündigt das Abteisiegel, Kapitel und Konvent kündigen das Kapitelsiegel an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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