Hans Schwäblin von Urbach [Ober-, Unterurbach, Kr. Waiblingen], wegen in Trunkenheit auf dem Jahrmarkt zu Göppingen geübter Gotteslästerung und Besitzes verdächtiger Waren daselbst gef., wird auf Fürbitte guter Freunde aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, seine Atzung und sonstige Kosten selbst zu bezahlen und schwört U.