Melchior Herr, seßhaft zu Birkenfeld, wegen Hasenfangs zu Neuenbürg gef., jedoch nach Verbüßung einer Turmstrafe unter der Bedingung freigel., die Gefängniskosten und eine Geldstrafe von 5 lb 10 ß zu bezahlen, auch künftig von allem Waidwerk und vom Schießen abzustehen, vielmehr auf den landesherrlichen Forst und die Wildfuhr sein Augenmerk zu richten und alle Wildfrevler, die ihm bekannt würden, den herzoglichen Forstmeistern und Amtleuten anzuzeigen, schwört U.