Erzbischof Johann Adam zu Mainz (erwählt und bestätigt) bekundet, dass er Reinhard von Gemmingen, Sohn des verstorbenen Reinhard, für diesen selbst sowie für dessen Brüder Eberhard und Hans Wilhelm sowie für dessen Vettern Bernolph und Schweickard von Gemmingen näher bezeichnete Güter [im Raum Oppenheim, Erfelden, Stockstadt und Wintersheim], die Afterlehen sind, verliehen hat, wie der verstorbene Blicker von Gemmingen diese als Vormund und Großvater der verstorbenen Barbara von Wolfskehlen, Enkelin Philipp von Wolfskehlens, die Mutter der genannten Brüder, und Johann, Sohn zu Eltz, danach Eberhard von Gemmingen, der Vater der genannten Brüder, als Barbaras Ehevogt, Eberhard von Gemmingen der Jüngere und zuletzt der genannte Reinhard und sein Bruder Eberhard empfangen haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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