Eberlin Bener zu Sondelfingen, wegen Verschwendungssucht zum Schaden seiner Kinder, die er in Armut hatte sitzen lassen, und unter dem Verdacht des Friedensbruchs zu Urach gef., jedoch auf seine Bitte begnadigt und mit der Auflage freigel., ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Zeche mehr zu besuchen, auch außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Wehr mehr zu tragen und sich künftig wohl zu verhalten, gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen, und schwört U.