Kaiser Friedrich III. gestattet der Stadt Heilbronn (Heilprunn), ihre von seinen Vorfahren verpfändete Stadtsteuer von Weipprecht von Helmstatt einzulösen; sobald die Stadt ihre dabei gehabten Auslagen durch die Steuer gedeckt hat, soll sie diese wieder an den Kaiser entrichten, der sich gleichzeitig verpflichtet, die Heilbronner Stadtsteuer nie wieder zu verpfänden.