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Des Grafen Eberhard V. von Württemberg (Wirtemberg) Hofmeister, Albrecht Spät, und die Räte Wolf von Bubenhofen, Hans Truchsess von Bichishausen, Rudolf von Ehingen, Burkhard Bondorf von Weitingen (Wytingen), Hans Spät und Hans Harscher, der Ältere, etc. entscheiden einen Streit zwischen Abt Johann und dem Konvent von Bebenhausen wegen des Hofs Waldhausen (Walthusen) und der Stadt Tübingen (Tüwingen) dahin, dass vom Kloster so viel Vieh, als mit dem Futter von den zu Waldhausen (Walthusen) gehörigen Gütern überwintert werden könne, daselbst auch gesömert werden dürfe und dass es wegen Trieb und Zufahrt nach dem alten Vertrag gehalten werden solle.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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