Moritz Ensinger wird von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm und den Pfarrkirchenbaupflegern in Ulm Johann Rot dem Jüngeren, Konrad Ott und Heinrich Oswald für zehn Jahre zum Kirchenmeister am Ulmer Münster bestellt. Er hat dort die notwendigen Bau- und Reparaturarbeiten durchzuführen. Er verpflichtet sich, während der zehn Jahre in Ulm zu wohnen und ohne ausdrückliche Erlaubnis des Rats und der Pfarrkirchenbaupfleger keinerlei andere Aufträge anzunehmen. Alle Pläne, die über das Münster und seinen Turm angefertigt wurden oder während seiner Dienstzeit noch angefertigt werden, soll er nach Ende seiner Dienstzeit der Münsterbauhütte oder seinem Nachfolger als Kirchenmeister übergeben. Für seine Dienste erhält er jährlich 60 Gulden und das Haus, das er derzeit bewohnt. Dem Rat der Stadt Ulm steht das Recht zu, ihn bei berechtigten Klagen durch einen anderen Kirchenmeister zu ersetzen. Von städtischen Lasten und Dienstleistungen ist er befreit, es sei denn, der Stadtrat bittet ihn um seinen Rat bei baulichen Angelegenheiten, die die Stadt betreffen. Moritz Ensinger verpflichtet sich mit einem Eid, diese Bestimmungen einzuhalten.