Ulrich von Klingen von Hohenklingen, der Ältere, Hofrichter zu Rottweil, im Namen des Grafen Hermann von Sulz, bestätigt, dass vor ihm Ambrosius von Pfullendorf als Bevollmächtigter des Klosters Bebenhausen gegenüber Jakob Herter wegen der von dem Dorf Ofterdingen (Offtetingen) herrührenden Streitigkeiten infolge eines Urteils der württembergischen Statthalterei auf die 1425 an S. Pauls Bekehrung (Januar 25.) erlangten Rechte verzichtet hat. Darin: Urteil des Hofgerichts Rottweil (wörtlich aufgenommen)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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