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Schultheiß und Richter zu Tübingen (Tüwingen) entscheiden in einem Streit des Abts Heinrich [von Hailfingen] und des Konvents von Bebenhausen mit Konrad Waiblinger, dem Alten, von Tübingen (Tüwingen), dass der letztere auch von seinem 1/2 Morgen Weingarten Vorlehen an der Weilerhalde (Wilerhalden), wie von seinen 2 Morgen Weingarten daselbst, die Trauben auf der Bebenhauser Kelter allda drücken lassen und Kelterwein davon geben solle.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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