Winand von Rohr (Royr), Landdrost des Landes Jülich (Guylche), teilt [Werner Erzbischof von Trier] mit, daß er den an [Rainald] Herzog zu Jülich (Guylghe) und Geldern, Grafen zu Zutphen, gerichteten Brief gesehen hat, der die Sache zwischen Johann Herrn zu Kempenich und [Wennemar] Frambach von Birgel (Birghel) betraf; der Erzbischof hatte diesen einen Tag zu Sinzig (Sintzghe) gesetzt. Am Sonntag vor Pfingsten (31.05.) sollten die Freunde des Herzogs zu einem Tag gegen den Grafen Johann von Sp. nach Sinzig kommen. Winand ersucht den Erzbischof, diesen Tag bis zum nächsten für Johann und [Wennemar] Frambach gesetzten Termin, d. h. bis acht Tage vor Johannis (17.06.), zu verschieben und den Waffenstillstand zwischen dem Herzog, dem Grafen und ihren Freunden bis acht Tage nach Johannis (01.07.) zu verlängern. Wäre der Herzog zur Hand gewesen, hätte er in der Sache selbst geschrieben. Bitte um Antwort. Siegel des Ausstellers.