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Graf Johann von Sulz, Hofrichter zu Rottweil beurkundet, dass die Grafen Ulrich, Friedrich und Ludwig, Gebrüder zu Helfenstein, Söhne des Grafen Friedrich zu Helfenstein, vor dem Gericht zu Rottweil sich gegenseitig ihre Güter verschrieben und untereinander eine Erbeinung gemacht haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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