Search results
  • 1 of 385

Kaspar Sener aus [Neckar-]Tenzlingen, wegen Jagdvergehens zu Kirchheim gef., jedoch auf eigene und seiner Freundschaft Bitten wieder freigelassen, unter den Bedingungen, dem Forstmeisters zu Kirchheim 5 fl zu bezahlen, sich sein Leben lang allen Spiels, es sei klein oder groß, zu enthalten, alle heimlichen und offenen Zechen und Wirtshäuser zu meiden, auch ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Wehr mehr zu tragen, gelobt, diese Bedingungen zu halten und schwört U. Er setzt zu größerer Sicherheit 5 Bürgen, die sich verpflichten, ihn im Fall der Übertretung der U. auf Anforderung unverzüglich in die Gewahrsam der Obrigkeit zu bringen oder, wenn dies nicht geschähe, 50 fl Poenfall zu bezahlen. Sener hatte dem Ludwig Hering, als dieser im Holz, gen, die Rein, ein Stück Wild geschossen, Beihilfe geleistet und ein Stück Wildbret erhalten. Er hatte ferner zwei Wildbretfallen, die eine in einem Weinberg, die andere in einem Riedacker, gelegt. Bürgen: Martin Graner, Ludwig Fritz, Jung Veit Hinfflin [?], Gall Meyer und Jung Adams Henßlin, alle sesshaft zu Neckartenzlingen.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...