Jörg Christof Wintzelheißer, B. zu Stuttgart, wegen Drohreden gegen die von der Obrigkeit eingesetzten Pfleger seiner Geschwister, Ciriax Hörn und Hans Broll, beide B. zu Stuttgart, daselbst gef., jedoch in Anbetracht seiner jugendlichen Unüberlegtheit begnadigt und mit der Auflage freigel., seine Atzung zu bezahlen, gegen die Pfleger weder mit Worten noch Werken zu handeln, sie vielmehr in der Verwaltung ihrer Pflegschaft unangefochten zu lassen und sich fortan wohl zu verhalten, gelobt dies und schwört U.