Jörg Frannck und Simon Elsäßer, beide seßhaft zu Feuerbach, wegen Wiedertäuferei zu Stuttgart gef., jedoch nach Unterweisung im christlichen Glauben und Bekenntnis ihres Irrtums freigel., schwören U. und geloben unter Eid, sich fortan wohl und rechtschaffen zu verhalten, von der Wiedertaufe und ihrer Lehre abzustehen, ihre Kinder taufen zu lassen, den Verkehr mit Anhängern dieser Lehre zu meiden, deren Predigten und Zusammenkünfte nicht mehr zu besuchen, vielmehr ihrem Landesherrn als ihrer rechtmäßigen, von Gott gesetzten Obrigkeit und dessen verordneten Amtleuten zu gehorchen, künftig fleißig zur Kirche und zu den Predigten zu gehen, der im Fürstentum üblichen Lehre anzuhängen und das Abendmahl zu besuchen sowie bei den bestehenden Zeremonien zu bleiben, nicht dawider zu lehren, zu reden oder sonst zu handeln, auch keine fremden Prädikanten, Wiedertäufer und "Winkelprediger" aufzunehmen, zu beherbergen oder solchen Vorschub zu tun, sondern dergleichen Leute festzuhalten und bei ihren Eiden der Obrigkeit anzuzeigen.