Eberhard Hysin, Frühmesser zu Erpfingen, wegen verschiedener strafwürdiger Handlungen zu Urach gef., jedoch auf Fürbitten freigel., schwört U. und gelobt unter Eid, die Frühmeßpfründe zu Erpfingen binnen Monatsfrist freiwillig zu räumen und an die dortige Gemeinde keine Forderungen mehr zu stellen, auch sein Leben lang ohne obrigkeitliche Erlaubnis im Fürstentum Württemberg keine Pfründe mehr anzunehmen. E. Hysin hatte im vergangenen Jahr die Frau und die Magd des Heinrich Wirt aus Erpfingen geschmäht, sich ihrer "gerühmt" und ihnen dadurch Unrecht getan. Er hatte auch unlängst mit einigen Meiern daselbst Unruhe gestiftet und gesagt, er hätte ihnen "ihre Weiber gehütet", womit er die Frauen beleidigt hatte. Danach hatte er sich erhängen wollen und schon den Strick um den Hals gelegt, als seine Magd herbeigeeilt kam und ihn abschnitt.