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Heimbürgen, Gericht und Gemeinde Deckenpfronn verpflichten sich der Herrschaft einen jährlichen Zins von 10 ß h aus ihrem, der Erhardskaplanei daselbst gehörigen um 100 fl.von Herrschaft erkauften Haus und Hofraite zu entrichten.
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Heimbürgen, Gericht und Gemeinde Deckenpfronn verpflichten sich der Herrschaft einen jährlichen Zins von 10 ß h aus ihrem, der Erhardskaplanei daselbst gehörigen um 100 fl.von Herrschaft erkauften Haus und Hofraite zu entrichten.