Clemens August, Fürstbischof zu Münster und Paderborn usw., bekundet, daß dem Freiherrn von Kerckerinck zur Borg die Charge eines Münsterischen und Paderbornischen Obristküchenmeisters unverkürzt bleiben soll, obgleich im Brigadierpatent des Obristen Mauritz von Mengersen diesem das Prädikat eines Paderbornischen Obristküchenmeisters beigelegt ist. Geben Münster. Unterschrift des Fürstbischofs.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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