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König Heinrich (VII.) erkennt die zwischen dem Grafen Gottfried von Löwenstein und dem Propst und Konvent zu Adelberg strittige Vogtei über den Hof in Kirchenkirnberg durch richterlich in Hall erteilten Spruch dem letzteren zu.
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König Heinrich (VII.) erkennt die zwischen dem Grafen Gottfried von Löwenstein und dem Propst und Konvent zu Adelberg strittige Vogtei über den Hof in Kirchenkirnberg durch richterlich in Hall erteilten Spruch dem letzteren zu.