Hans Koch aus Nellingen und seine Ehefrau Marina, wegen Bruchs einer Verschreibung zu Wildberg gef., jedoch aus Gnade und Barmherzigkeit wieder freigel., geloben eidlich - er mit erhobenen, sie mit auf die linke Brust gelegten Fingern -, unverzüglich das Fürstentum Württemberg zu verlassen und es zeitlebens nicht mehr zu betreten, und schwören U. Sie versprechen auch, Streitigkeiten mit württembergischen Untertanen nur vor den zuständigen inländischen Gerichten auszutragen. H. Koch war vor Jahren wegen strafbarer Handlungen zu Haigerloch in peinlichem Verhör gestanden und dazu verurteilt worden, mit Frau und Kindern von dannen zu ziehen und sich zeitlebens im Umkreis von 5 Meilen von Haigerloch entfernt zu halten.