Kaiser Karl IV. verbietet dem Grafen Ulrich von Helfenstein dem Jüngeren, entgegen dem ihm am 14. April 1365 erteilten und wörtlich inserierten Lehenbrief, in den eigenen Gütern des Klosters Königsbronn, insbesondere beim Zahnberg, Erz zu graben und Eisenwerke anzulegen.