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Andres Fürst, zu Michelfeld gesessen, verkauft dem Peter Horn zu Bibersfeld und dessen Erben um 60 Gulden einen Ewigzins von jährlich drei rheinischen Gulden, quittiert den Empfang des Kaufpreises und setzt etliche seiner nach Lage und Anstößern beschriebenen eigenen Güter zu Unterpfändern, auf deren jeweils auf Martini fällige Erträge/Gefälle der Käufer oder dessen Erben im Fall ausbleibender Verzinsung bis zur Höhe des festgesetzten Jahreszinses zuzugreifen befugt sind. Der Aussteller oder dessen Erben können den Ewigzins jederzeit mit einmonatiger Vorankündigung ablösen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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