Simon Henrich Adolph regierender Graf zur Lippe erteilt seine Erlaubnis zu dem Ankauf der Güter Hovedissen und Schuckenhof samt Zubehör, der sub hasta am 14.09.1726 durch den lippischen Geheimen Rat und Regierungspräsidenten Christoph von Piderit erfolgt ist und bestätigt die adeligen Freiheiten und Gerechtsame beider Güter und erlaubt ferner, daß die auf dem Gute Schuckenhof belegene Mahlmühle Korn auch für nicht zu beiden Gütern gehörige Leute mahlen darf. Ankündigung der eigenhändigen Unterschrift und des gräflichen Siegels. Geben auf Unserer Residence Detmold den 15t(en) Octobr(is) 1726. Unterschrift: Simon Henrich Adolph R(egierender) G(raf) z(ur) Lippe.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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