Erbschafts- und Besitzstreit um den Hof Köttingen (Gem. Eitorf, Rhein-Sieg-Kr.) im Gericht Eitorf und Amt Blankenberg und um die Höfe Algert (Alger), Breidt und Kröhlenbroich im Kirchspiel Lohmar (Rhein- Sieg-Kr.). Die Vorinstanz sprach die Appellanten von dem Anspruch der Appellaten auf die drei letztgenannten Höfe frei, so daß vor dem RKG nur noch der Besitz des Hofs Köttingen streitig ist. Nach dem Urteil der Vorinstanz vom 3. Sept. 1596 sollten die Appellanten Köttingen samt Zubehör an die Appellaten abtreten und ihnen den Nießbrauch seit einem Vertragsabschluß von 1549 erstatten. Die Appellanten beanspruchen Köttingen als Erben der Alheit von Attenbach, Tochter des Wolf von Attenbach und der Metza, die trotz mehrerer Ehen kinderlos verstarb und nur eine Nichte, Tochter ihrer Halbschwester Maria von Rott (Rade) und Albert von Allner (Aller), hinterließ. Die Appellaten erheben als Nachkommen der männlichen Linie des Wolf von Attenbach, Sohns eines Wolfart von Attenbach, Anspruch auf den streitigen Hof. Die Verwandtschaftsverhältnisse sind den Parteien selbst nicht mehr ganz geläufig.