Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten, verleiht das Soldhäuslein zum Notzenhaus, das +Hans Heggelbach innehatte, dem Kaspar Ray und Ehefrau Agatha Heggelbach auf Lebenszeit. Die Beliehenen müssen das Söldlin persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden. Jährlich entrichten sie zu Martini als Zins und Gült 2 lb d Ravensburger Währung, 1 Fasnachthenne und was sonst von alters her daraus geht. Bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen fällt die Sölde heim. Sie muß dann nach Landsbrauch zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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