Graf Gottfried von Tübingen (Tüwingen) verpflichtet sich gegenüber dem Kloster Bebenhausen, welches dem Grafen die von ihm dem Kloster verpfändete Burg und Stadt Tübingen (Tüwingen) zurückzugeben beschlossen hat, alle Punkte hierüber des gefertigten Vertrags unverbrüchlich zu halten und erklärt, dass ein durch weltliche Gewalt erzwungener Nachlass eines oder des anderen derselben kraftlos und er selbst, wenn er einem solchen Zwang beistimmen würde, meineidig, ehrlos und abtrünnig bei allen Christen gelten solle.