Hans von Wernau (Werdnow) der Alte verspricht seinem Vetter Ludwig von Wernau, der sich gegenüber der Jungfrau Ursula von Wernau, der Tochter von Hans, wegen 800 Gulden, die er ihr für ihr väterliches und mütterliches Erbe, nachdem sie darauf verzichtet hat, auf die Hinterlassenschaft ihrer Eltern verschrieben hat, als Mitschuldner verpflichtete, ihn aus dieser Gewerkschaft ohne jeden Schaden zu lösen und ihm daraus entstandene Schäden zu ersetzen.