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Jo(u)s Scheffer, B. zu Vaihingen, wegen Bruchs eines früheren Gelübdes erneut gef. und mit einer Turmstrafe belegt, jedoch in Anbetracht seiner Frau und Kinder auf künftiges Wohlverhalten hin wieder freigel., gelobt eidlich, sich fortan gegen seine Familie und jedermann wohl zu verhalten, alle strafbaren Handlungen zu vermeiden, seine Angehörigen ehrlich zu ernähren, der Obrigkeit gehorsam zu sein, auch Zeit seines Lebens außer einem Brotmesser keine Wehr mehr zu tragen und keine offene Zeche oder andere "Winkelzusammenkünfte" zu besuchen, vielmehr, wenn er etwas Geld hat, mit seiner Frau einen "freundlichen Trunk" zu tun, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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