Leo Roth, Vogt und "Stabhalter" des Gerichts zu Leipheim, bestätigt Jakob Jud zu Harthausen nach Vorlage eines Schuldbriefs einen Schuldanspruch von 29 fl. gegenüber Jakob Spiegler, dem Müller von Silheim (Sylenn), die innerhalb einer Frist von 13 Wochen nach Ausrufung der Gant zu begleichen ist. Vorausgegangen war eine Klage des Berlin Rayser von Reichenbach durch seinen Fürsprecher Klaus Spörlin, alter Bürgermeister zu Leipheim, vor dem Leipheimer Gericht im Februar 1525 wegen 11 fl. ausstehender Zinsen gegen Spiegler, der allerdings trotz Vorladung durch den Gerichtsknecht Hans Kramer nicht zur Verhandlung erschienen war. Grundlage der Verhandlung war eine Schuldurkunde (inseriert) vom 27.11.1521, in der Hieronymus Müller für sich und seine Erben gegenüber Hans Rayser von Silheim eine Schuld von 105 fl. an der Kaufsumme für die Äschenmühle bekennt, die in Raten von 10 bzw. 15 fl. abzuzahlen sind, wofür er seine Mühle als Pfand einsetzt. Diese Schuldverschreibung hat letztlich mit der des Juden nichts zu tun, doch will dieser seine Forderung bei einer möglichen anstehenden Pfändung ebenfalls berücksichtigt wissen.