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Nachdem Leonhard Hermann d. Ä. zu Uttenhofen durch Stättmeister und Rat der Reichsstadt Schwäbisch Hall einen Hof zu Uttenhofen, bestehend aus Haus, Hofreite, Scheune, Gärten und etlichen nach Anstößern näher beschriebenen Gütern zu Erblehen empfangen hat, gelobt dieser die Beachtung seiner Pächterpflichten (pfleglicher Umgang mit den Liegenschaften, Unterlassung eigenmächtiger Verkäufe, termingerechte Gültenzahlung, Respektierung des von den Eigentümern bestimmten Gerichtsstandes etc.).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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