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Papst Coelestin III. verleiht Bischof Konrad III. von Regensburg das Privileg, seine eigenen Untertanen, die sich des Vergehens der Brandstiftung schuldig gemacht haben, selbst abzuurteilen, Untertanen fremder Fürsten jedoch nur solange, bis sie Genugtuung geleistet haben. S: A. A: Rom (Roma, I), Kurie: Päpste \ Coelestin III.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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