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Schultheiß und Richter zu Münchingen, die als Bürgen für etliche ihrer Mitsäßen dem Junker Wilhelm v. Münchngen 50 fl. schuldig geworden sind, verkaufen ihm dafür fünf Malter Roggengült.
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Schultheiß und Richter zu Münchingen, die als Bürgen für etliche ihrer Mitsäßen dem Junker Wilhelm v. Münchngen 50 fl. schuldig geworden sind, verkaufen ihm dafür fünf Malter Roggengült.