Bischof Otto IV. (von Sonnenberg) von Konstanz, kaiserlicher Kommissar in dem Rechtsstreit: Kaspar Eberhart, Bürger zu Hall, Bekl. 1. Inst. und Appellant, gegen Hans d. Ä. von Bernhausen zu Gröningen (Gruningen) und dessen Gemahlin Margaretha, geb. von Rinderbach, (Kl. 1. Inst. und Appellaten) um das Erbe des Konrad von Rinderbach, des Bruders der Klägerin und Stiefvaters des Beklagten, hebt das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts in Franken (Würzburg) auf (inseriert das Kommissions-Mandat Kaiser Friedrichs III. vom 25. August 1479 sowie ein vom appellantischen Anwalt in Auftrag gegebenes Instrument über die Begründung der Ansprüche seines Mandanten und den Gang des Verfahrens vor dem fränk. Landgericht).