Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er in der Streitsache zwischen Klaus von Drachenfels, Ritter, einerseits und Irmgard Quadt, Witwe des Johannes von Einenberg, sowie ihren Kindern andererseits mit Zustimmung beider Parteien einen Vertrag mit folgenden Artikeln aufgesetzt hat: [1.] Klaus von Drachenfels setzt Irmgard wieder in das Gut zu Königsfeld (Kungsßvelt) und das Gut, das er von der von Vlatten (Flatten) erklagt hat, ein, wobei ihm 40 Malter Korngült verbleiben sollen. Irmgard soll ihre Einsetzung dem Klaus 13 Tage zuvor anzeigen. [2.] Klaus lässt die Gemeiner zu Königsfeld wieder zu ihren Rechten kommen, wie sie vor der Irrung bestanden. [3.] Beide Parteien versehen die Handhabung der Schlüssel zu Königsfeld und weiteres nach altem Herkommen. Der Burgfriede bleibt in Kraft. [4.] Beide Parteien sollen bis zur nächsten Christmesse einen Schiedstag zu Königsfeld vereinbaren, um sich in der Sache der minderjährigen Kinder der Irmgard und des Burgfriedens zu vertragen. Einigen sich die Parteien nicht gütlich, sollen sie die Sache dem Erzbischof Ruprecht von Köln, seinem Bruder, zum rechtlichen Entscheid anheimstellen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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