Johann Graf zu Wertheim empfängt von Friedrich Gandorn von Gelnhausen (Geylnhusen), Vikar des St. Georg-Altars in der Pfarre zu Wertheim 65 fl Frankfurter Währung zu einem Seelgeräte für diesen, wie 120 fl. für des verstorbenen Hansen Gerwigs Seelgeräte und verpflichtet sich, für Abhaltung des Seelgerätes beider und ihrer Vorfahren jährlich zwischen den beiden Frauentagen in der Ernte dem Vikar des St. Nicolaus-Altars in der Pfarre zu Wertheim 75 Malter Korn von seinem auf dessen Kornhaus kostenlos zu liefern, macht aber dabei sein Recht geltend, diese Gülten jederzeit durch Anlegen von 185 fl zugunsten des Altars abulösen. (vgl. StAWt-G Rep. 13 Lade XVI Nr. 39)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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